Teilnahmebedingungen für unseren Radsporttag am 29.08.2026

Auf dieser Seite finden Sie die Teilnahmebedingungen für die RTF/CTF sowie für die Familien-Rad-Ralley.

Teilnahmebedingungen und Haftungsausschluss
für die RTF/CTF des Skiclub Gevelsberg am 29.08.2026

Mit der Anmeldung und Teilnahme an der RTF/CTF des Skiclub Gevelsberg erkennt der/die Teilnehmer/in die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss verbindlich an.

1. Charakter der Veranstaltung

Die Veranstaltung ist eine Radtourenfahrt (RTF) bzw. Country-Tourenfahrt (CTF) im Breitensportbereich und ausdrücklich kein Rennen. Zeitnahme, Platzierungen oder Wettkampfcharakter erfolgen nicht.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich jederzeit so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer, Helfer oder Mitfahrende weder gefährdet noch behindert werden.

2. Teilnahme auf eigene Gefahr

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für den eigenen Gesundheitszustand, die persönliche Leistungsfähigkeit sowie die technische Sicherheit des benutzten Fahrrads.

Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmer/in,

  • körperlich gesund zu sein,
  • ausreichend trainiert zu sein,
  • den Anforderungen der gewählten Strecke gewachsen zu sein,
  • keine gesundheitlichen Einschränkungen zu haben, die einer Teilnahme entgegenstehen.

Eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme wird empfohlen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen.

3. Straßenverkehrsordnung und Verhalten auf der Strecke

Die Veranstaltung findet im öffentlichen Verkehrsraum statt. Die Strecken sind nicht abgesperrt.

Es gilt uneingeschränkt die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere sind zu beachten:

  • Rechtsfahrgebot,
  • Vorfahrtsregeln,
  • Nutzung vorhandener Radwege,
  • Hintereinanderfahren bei enger oder unübersichtlicher Verkehrslage,
  • besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern, Kraftfahrzeugen und anderen Radfahrenden.

Den Anweisungen von Polizei, Rettungskräften, Helferinnen und Helfern sowie dem Veranstalter ist jederzeit Folge zu leisten.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die gegen die StVO verstoßen, sich grob unsportlich oder gefährdend verhalten oder Weisungen des Veranstalters missachten, können jederzeit von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

4. Helmpflicht und Ausrüstung

Während der gesamten Veranstaltung besteht Helmpflicht. Zugelassen sind ausschließlich geeignete und unbeschädigte Fahrradhelme.

Das benutzte Fahrrad muss sich in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befinden. Insbesondere Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Lenkung müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Für Schäden, die aus technischen Mängeln am Fahrrad oder an der Ausrüstung entstehen, haftet ausschließlich der/die Teilnehmer/in.

5. Versicherung

Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung zu verfügen.

Sofern das benutzte Fahrrad zulassungspflichtig sein sollte, ist sicherzustellen, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

6. Haftungsausschluss

Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter, Helferinnen und Helfer, Sponsoren, Grundstückseigentümer, Kooperationspartner sowie alle mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Personen haften – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden, Unfälle, Verluste, Diebstähle oder sonstige Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen.

Der/die Teilnehmer/in verzichtet mit der Anmeldung ausdrücklich auf Ansprüche jeder Art gegen den Veranstalter und die vorgenannten Personen, soweit diese Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Von diesem Haftungsausschluss unberührt bleiben Ansprüche aus Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

7. Höhere Gewalt und Veranstaltungsänderungen

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, schlechter Wetterbedingungen oder höherer Gewalt abzusagen, abzubrechen, zeitlich zu verschieben oder die Streckenführung zu ändern.

In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche gegenüber dem Veranstalter.

8. Datenschutz und Bildrechte

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet werden.

Darüber hinaus erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass während der Veranstaltung angefertigte Fotos, Filmaufnahmen und Tonaufzeichnungen, auf denen er/sie erkennbar ist, ohne Vergütungsanspruch für Berichterstattung, Pressearbeit, soziale Medien, Vereinsmedien, Drucksachen und Internetauftritte des Veranstalters genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

9. Minderjährige

Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen erwachsenen Person teilnehmen.

10. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen und des Haftungsausschlusses unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Teilnahmebedingungen Familien-Rad-Rallye Gevelsberg

1. Veranstalter

Veranstalter der Fahrradtour und des damit verbundenen Gewinnspiels ist der Skiclub Gevelsberg e. V., (im Folgenden „Veranstalter” genannt).

2. Veranstaltung und Gewinnspiel

Der Veranstalter führt am 29.08.2026 eine sogenannte „Familientour” durch. Es handelt sich um eine ca. 10 km lange Fahrradtour, bei der Start und Ziel am Vereinsgelände des Skiclubs Gevelsberg liegen. Entlang der Strecke sind mehrere Aufgaben zu lösen. Die Lösungen sind von den Teilnehmern in einen vom Veranstalter ausgegebenen Streckenplan einzutragen. Der ausgefüllte Streckenplan muss zudem den Namen eines Teilnehmers bzw. einer Familie sowie geeignete Kontaktdaten enthalten.
Die Abgabe des vollständig ausgefüllten Streckenplans erfolgt am Ziel beim Skiclub Gevelsberg innerhalb der Veranstaltungszeit. Nach Abschluss der Veranstaltung werden alle korrekt ausgefüllten Streckenpläne durch Mitglieder des Skiclubs überprüft. Unter allen richtig gelösten Streckenplänen werden im Anschluss Preise verlost.

3. Zeitraum der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet ausschließlich am 29.08.2026 im Zeitraum von 11:00 Uhr bis spätestens 16:00 Uhr statt. Nur Streckenpläne, die innerhalb dieses Zeitraums abgegeben werden, nehmen am Gewinnspiel teil.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Familien mit Kindern (im Folgenden „Teilnehmer” genannt). Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kinder sollten idealerweise ein Mindestalter von ca. 6 Jahren haben, um die Strecke und Aufgaben bewältigen zu können. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder aufsichtsführenden Erwachsenen teilnehmen.
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung teil.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten von der Teilnahme auszuschließen.

5. Durchführung der Verlosung und Gewinne

Die Verlosung erfolgt nach Veranstaltungsschluss unter allen Teilnehmern, deren Streckenpläne vollständig und korrekt ausgefüllt wurden. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung der Gewinne ist ausgeschlossen.

6. Gewinnbenachrichtigung

Teilnehmer, die bei der Ziehung anwesend sind, können ihren Gewinn direkt entgegennehmen. Sollte ein Gewinner die Veranstaltung bereits verlassen haben, erfolgt die Benachrichtigung für die Dauer eines Monats nach Ziehung der Gewinner:innen und nach Wahl des Veranstalters:
• durch Aushang im Infokasten des Skiclubs Gevelsberg,
• auf der Homepage des Skiclubs Gevelsberg (https://skiclubgevelsberg.de/),
• über die regionale Presse, oder
• telefonisch, über whattsapp oder per E-Mail, sofern eine entsprechende Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben wurde.

7. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der Fahrradtour erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
• Unfälle, Stürze oder Verletzungen während der Tour,
• Schäden an Fahrrädern, Kleidung oder sonstigen Gegenständen,
• gesundheitliche Risiken, die aus einer Fehleinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit resultieren.

Die Haftung des Veranstalters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass:
• ihre Fahrräder verkehrssicher sind,
• geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Fahrradhelm) getroffen werden,
• sie die geltenden Verkehrsregeln einhalten.

8. Datenschutz

Zur Durchführung der Veranstaltung und des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten (Name und Kontaktdaten) erhoben und verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zur Organisation der Veranstaltung, zur Durchführung der Verlosung sowie zur Gewinnbenachrichtigung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Gewinnbekanntgabe (z. B. Presse) erforderlich.
Einen Monat nach Abschluss der Veranstaltung und Abwicklung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Mit der Abgabe des Streckenplans erklären sich die Teilnehmer mit der beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden.

9. Ausschluss des Rechtswegs

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahme- und Gewinnspielbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.